AGB

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1. Vergütungsvereinbarung

Die zwischen dem Mandanten und der Kanzlei vereinbarte Vergütung versteht sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (19% bzw. 22%), dem obligatorischen Beitrag zum Versorgungswerk für Rechtsanwälte (4%) und der möglichen Kosten und Auslagen, sowie der Reisekosten, die der Kanzlei im Rahmen des Auftrages entstehen.

Die Abrechnung erfolgt monatlich. Bei Vereinbarung eines Stundensatzes, wird der Rechnung ein Timesheet beigefügt, welches eine Aufstellung der gearbeiteten Stunden sowie eine detaillierte Leistungsbeschreibung des jeweiligen Berufsträgers enthält. Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Zugang der Rechnung zahlbar.

Die Kanzlei kann ggf. eine Anzahlung auf die vereinbarte Vergütung verlangen.

2. Rechte und Pflichten

Die Kanzlei erbringt den mit dem Mandanten vereinbarten Auftrag nach den Grundsätzen des geltenden Rechts und der ordnungsgemäßen standesrechtlichen Berufsausübung der freien Anwaltschaft und Steuerberatung. Die Kanzlei schuldet dem Mandanten die Erbringung einer juristisch und steuerrechtlich sachgerechten Dienstleistung, jedoch keinen Erfolg.

Die Vertretung des Mandanten vor einem nationalen oder ausländischen Gericht, Schiedsgericht sowie die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren, erfolgt im Einzelfall unter Erteilung einer entsprechenden Vollmacht. Die Kanzlei ist zu solch einer Vertretung des Mandanten vor den vorgenannten Organen nur verpflichtet, wenn einer der Berufsträger einen gesonderten Auftrag hierfür erhält und diesen ausdrücklich annimmt.

Den Mandanten trifft die Obliegenheit, der Kanzlei unverzüglich, auch ohne vorheriges Verlangen derselben, alle notwendigen Urkunden zu übergeben, die zur sachgerechten Durchführung des vereinbarten Auftrages notwendig sind. Weiterhin trifft den Mandanten die Obliegenheit, die Kanzlei unverzüglich über alle relevanten Umstände, Fakten und Hintergründe zu informieren, um die sachgerechte Durchführung des Auftrages zu fördern. Die sachgerechte Durchführung des Auftrages hängt nicht zuletzt auch von der Vollständigkeit und Richtigkeit sowie der rechtzeitigen Lieferung der Urkunden und Informationen ab, die der Kanzlei seitens des Mandanten zur Verfügung gestellt werden. Folglich ist die Haftung der Kanzlei und/oder der einzelnen Berufsträger und/oder Mitarbeiter für die unvollständige oder fehlerhafte Durchführung des Auftrags ausgeschlossen, falls die fehlerhafte oder unvollständige Kenntnis relevanter Umstände hierfür darauf zurückzuführen ist, dass der Mandant oder seine Berater es versäumt haben, der Kanzlei alle relevanten Umstände mitzuteilen oder solche bewusst verschwiegen haben. Ferner ist die Haftung der Kanzlei ausgeschlossen, wenn diese Umstände außerhalb der Kenntnis oder des Kennenmüssens der Kanzlei und/oder einzelner Berufsträger liegen.

Die Kanzlei ist verpflichtet, den Mandanten regelmäßig über die Entwicklungen der Ereignisse in Bezug auf den Auftrag zu informieren und diese Informationen auf Nachfrage an den Mandanten weiterzugeben.

Zum Zwecke der Erfüllung der vereinbarten Leistung, darf die Kanzlei auf die Zusammenarbeit mit externen Berufsträgern ihres Vertrauens zurückgreifen.

Die Kanzlei und ihre externen Berufsträger unterliegen dem Berufsgeheimnis und der Schweigepflicht im Hinblick auf sämtliche Umstände in Bezug auf die Geschäftsgeheimnisse des Mandanten und die Durchführung des Auftrages. Jede Geheimhaltungspflicht erstreckt sich auch auf die Zeit nach Beendigung der Mandatsvereinbarung. Für den Fall, dass die Kanzlei verpflichtet ist, vertrauliche Informationen des Mandanten auf Grund gerichtlicher oder gesetzlicher Bestimmung offenzulegen, informiert die Kanzlei den Mandanten unverzüglich, um dem Mandanten den Widerspruch gegen die Offenbarung vertraulicher Informationen zu ermöglichen oder die Zustimmung zur Offenbarung zu erteilen.

Die Weitergabe der juristischen Stellungnahmen der Kanzlei im Rahmen und in Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Auftrages (insbesondere juristische oder steuerliche Stellungnahmen, due diligence, Schemata und Modelle, Entwürfe, Berechnungsmodelle und -tabellen) ist lediglich vorbehaltlich der Zustimmung der Kanzlei oder infolge der Ausgabe einer Reliance Letter zulässig. In allen anderen Fällen ist die Weitergabe an Dritte nur zulässig, wenn der Dritte gegenüber der Kanzlei im Voraus ausdrücklich diese von jeglicher Haftung freigezeichnet hat. Die Kanzlei übernimmt keinerlei Haftung für vorläufige Stellungnahmen und darin enthaltene Rechtsansichten, die von ihr nicht als endgültig und abschließend anerkannt wurden. Die Übermittlung solcher Dokumente ist, ohne die vorherige schriftlich erteilte Zustimmung der Kanzlei, unzulässig.

3. Haftungsbeschränkung

Die Haftung der Kanzlei ist auf die Höhe der vereinbarten Vergütung, in jedem Falle auf einen Höchstbetrag von 250.000,00 Euro (zweihundertfünfzigtausend/00 Euro) pro Schaden und Jahr begrenzt. Ausgenommen hiervon sind Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit.

4. Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Kanzlei verpflichtet sich, die vom Mandanten übermittelten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Auftrages in den Archiven der Kanzlei aufzubewahren. Die Kanzlei erklärt, geeignete Sicherheitsmaßnahmen getroffen zu haben, um einen Missbrauch der Informationen oder vertraulichen Dokumente zu vermeiden.

Der Umgang der Kanzlei mit den personenbezogenen Daten seiner Mandanten in Bezug auf die Durchführung des Auftrags unterliegt der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (die „DSGVO“).

Im Rahmen der Durchführung des Auftrages können die personenbezogenen Daten des Mandanten namens und im Auftrag der Kanzlei an einzelne Berufsträger des Vertrauens, denen die teilweise Durchführung übertragen wird, weitergegeben werden.

Die Mitarbeiter und Berufsträger der Kanzlei verpflichten sich, die vom Mandanten zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den von der Kanzlei erhaltenen Vorgaben zu behandeln, welche für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Mandanten verantwortlich ist. Die personenbezogenen Daten des Mandanten werden nicht an Dritte weitergegeben, mit Ausnahme einer ausdrücklichen Ermächtigung hierzu seitens des Mandanten.

Die Übermittlung der oben genannten personenbezogenen Daten ist notwendige Bedingung zur Durchführung des Auftrages sowie gesetzliche Anforderung. Die fehlende oder fehlerhafte Übermittlung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Auftrages erschwert oder verhindert möglicherweise die Durchführung desselben, unbeschadet der Rechte des Mandanten aus Art.15-22 DSGVO.

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Kanzlei, mit Hauptsitz in 00127 Rom (Italien), Via Roberto Raviola 32.

5. Erklärungen und Garantien gemäß dem Geldwäschegesetz

Gemäß dem Regierungsdekret Nr. 231/2007 (das „Geldwäschegesetz“), erklärt und versichert der Mandant, dass die von ihm verwandten Geldmittel zur Zahlung der Vergütung nicht aus illegalen oder der Illegalität verdächtigen Aktivitäten oder solchen, die den Gesetzen, auch den Steuergesetzen, des italienischen Staates widersprechen herrühren.

In Bezug auf die Anforderungen des Geldwäschegesetzes beziehen sich die Parteien auf das Formular zur Bekämpfung der Geldwäsche, welches dem Mandanten bei Mandatserteilung zur Kenntnis und Unterzeichnung vorgelegt wird.

6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die vorliegende Mandatsvereinbarung unterliegt dem italienischen Recht.

Gerichtsstand ist Rom.